Prüfung von Krananlagen und Hebezeugen DGUV V 52/54
Die DGUV Vorschrift 52/54 regelt die Unfallverhütungsvorschriften für Krane / Hebezeugen und verpflichtet Betreiber zu einer Inbetriebnahmeprüfung sowie wiederkehrenden Prüfungen. Die Prüfung von Kranen gemäß DGUV Vorschrift 52 ist eine Sachverständigenprüfung. MAB Industrieservice bietet professionelle Prüfungen von Krananlagen und Hebezeugen an, die den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 52/54 entsprechen.
Prüfung von kraftbetriebenen Tür- und Toranlagen ASR A1.7
Die ASR A1.7 regelt die Anforderungen an Türen und Tore. Eine sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren ist nach ASR A1.7 vorgeschrieben. Die Prüfung soll sicherstellen, dass die Türen und Tore den Anforderungen an die Sicherheit entsprechen. Wir bieten Ihnen professionelle Prüfungen von kraftbetriebenen Tür- und Toranlagen an. Unsere Prüfungen entsprechen den Anforderungen der ASR A1.7 und der Betriebssicherheitsverordnung.
Prüfung von Hebebühnen, Verladerampen und Hubtischen DGUV –R 100 501
Die DGUV-R 100 501 regelt die Prüfung von kraftbetriebenen Kleingeräten. Eine regelmäßige UVV-Prüfung der im Betrieb eingesetzten Arbeitsmittel durch eine befähigte Person ist nach DGUV Regel 100-500 verpflichtend. Unsere Prüfungen entsprechen den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV.
Prüfung von Arbeitsbühnen und Arbeitskörben DGUV – R 101 – 005/006
Arbeitsbühnen und Arbeitskörbe müssen mindestens einmal im Jahr technisch überprüft werden. Die Prüfungen sind auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung von einer befähigten Person durchzuführen. Wir bieten Ihnen professionelle Prüfungen von Arbeitsbühnen durch unser zertifiziertes Fachpersonal an. Unsere Prüfungen entsprechen den Anforderungen der DGUV und der Betriebssicherheitsverordnung.
Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln DGUV – R 100 – 5
Anschlag- und Lastaufnahmemittel müssen regelmäßig geprüft werden, weil sie auch bei sachgemäßem Einsatz einem Verschleiß unterliegen. Kleine oder sogar unsichtbare Schäden können beträchtliche Auswirkungen auf die Sicherheit haben. Diese Prüfungen sind in der Arbeitsmittelverordnung festgelegt. Von Bedeutung ist ebenso, Prüfungen an den Lastaufnahmemitteln festzulegen und diese auch entsprechend vorzunehmen. Bezogen auf Art, Umfang und Fristen sind diese Prüfungen spezifisch an das betreffende Lastaufnahmemittel anzupassen.
Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung PSA DGUV R 112 – 198
Die Prüffristen für persönliche Schutzausrüstungen hängen von der Art der Ausrüstung und den Arbeitsbedingungen ab. Die PSA-Benutzungsverordnung schreibt jedoch vor, dass eine regelmäßige Überprüfung der PSA durchgeführt werden muss. Die Überprüfung sollte mindestens einmal im Jahr erfolgen. In einigen Fällen kann es jedoch erforderlich sein, die PSA häufiger zu überprüfen. Unsere Prüfungen entsprechen den Anforderungen der PSA-Benutzungsverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein Angebot.
Prüfung von Leitern und Tritten DGUV 208 – 16
Die Prüfung von Leitern und Tritten ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit. Wir bieten Ihnen professionelle Leiterprüfungen durch unser zertifiziertes Personal an. Unsere Prüfungen entsprechen den Anforderungen der DGUV Vorschrift 208-016 und der Betriebssicherheitsverordnung.
Prüfung von Regalen DGUV – R 108 007 nach DIN EN 15635
Regalprüfungen sind erforderlich, um die Betriebssicherheit Ihrer Anlage zu gewährleisten. Regale können eine enorme Gefahr darstellen, wenn sie nicht ordnungsgemäß gesichert und befestigt sind. Es kann beim Be- und Entladen der Regale ständig zu Beschädigungen kommen, die eine Unfallgefahr darstellen können. Die Regalprüfung nach DIN EN 15635 ist eine Kontrolle, die regelmäßig bei Regalen durchgeführt wird, die gewerblich genutzt werden. Wir bieten Ihnen eine professionelle Regalprüfung durch einen zertifizierten Regalinspekteur an.
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln DGUV V 3
DGUV 3 Prüfungen sind erforderlich, um die Sicherheit Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zu gewährleisten. Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln regelt. Die Prüffristen und die Einstufung der Anlagen und Betriebsmittel als Gerät oder Anlage können je nach Fall variieren. Die Prüfung muss von einer Elektrofachkraft oder einer befähigten Person durchgeführt werden. Die Prüfung ist für alle Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Wir bieten Ihnen professionelle DGUV 3 Prüfungen durch zertifizierte Elektrofachkräfte an.
Prüfung von Gefahrstoffschränken
Die wiederkehrende Überprüfung von Sicherheitsschränken ergibt sich unter anderem aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der TRGS 526 und der DGUV-I-213-850. Demnach müssen Sicherheitsschränke mindestens jährlich durch eine qualifizierte befähigte Person überprüft werden.
Prüfung von Containern gem. § 14 BetrSichV, DGUV 214-017 und DGUV 214-016
-Der Gesetzgeber schreibt vor, dass austauschbaren Behälter und Container nach Bedarf – mindestens aber einmal jährlich – durch einen Sachkundigen auf einen betriebssicheren Zustand geprüft werden müssen. Wir prüfen Absetz-, Abgleit-, Abrollbehälter und den Behälterteil von Abfallpressen.
Prüfung von hydraulischen Schlauchleitungen nach BetrSichV und DGUV Regel 113-020
Auch Hydraulikschlauchleitungen sind überwachungspflichtige Anlagenteile. Anlagen und Maschinen, die Hydraulik-Schlauchleitungen enthalten müssen nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Montage und sichere Funktion geprüft werden (§14 BetrSichV). Hydraulikschlauchleitungen als technische Arbeitsmittel sind mindestens einmal pro Jahr zu prüfen.
Prüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen
Jährliche Prüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen.