Wer in der Industrie im Saarland mit Brückenkranen, Portalkranen oder Säulenschwenkkranen arbeitet, weiß: Ein Ausfall blockiert sofort die gesamte Produktion. Doch neben dem wirtschaftlichen Risiko steht die Sicherheit der Mitarbeiter an oberster Stelle. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52 (ehemals BGV D6) in Kombination mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

In diesem Artikel erklären wir Ihnen kurz und verständlich die 3 wichtigsten Pflichten für Betreiber und wie Sie teure Haftungsrisiken im Schadensfall vermeiden.

1. Die wiederkehrende Prüfung: Fristen und Zuständigkeiten

Nach § 26 der DGUV Vorschrift 52 müssen Krane je nach Einsatzbedingungen, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger nach TRBS 1203) geprüft werden.

Bei der wiederkehrenden Prüfung geht es um den sicheren Zustand des Kranes. Es erfolgt eine gründliche Sicht- und Funktionsprüfung aller tragenden Teile, Bremsen, Seile, Ketten und Sicherheitseinrichtungen (wie dem Not-Aus-Schalter). Sämtliche Ergebnisse müssen zwingend in einem Prüfbuch rechtssicher dokumentiert werden.

2. Die Berechnung der Restlebensdauer: Pflicht, die oft vergessen wird!

Ein extrem wichtiger Punkt, den viele Betriebe auf dem Schirm haben sollten: Bei kraftbetriebenen Kranhubwerken muss bei jeder wiederkehrenden Prüfung die Restlebensdauer (SWP – Safe Working Period) ermittelt und im Prüfbuch eingetragen werden. Dies ist gesetzliche Pflicht nach DGUV Vorschrift 54 und dient dazu, Ermüdungsbrüche an Getrieben und Wellen rechtzeitig zu verhindern.

Wir bei MAB Industrieservice berechnen diese Restnutzungsdauer bei jeder Prüfung standardmäßig mit, damit Sie als Betreiber rechtlich absolut auf der sicheren Seite stehen.

3. Die tägliche Pflicht des Kranführers vor Arbeitsbeginn

Sicherheit ist kein einmaliges Jahres-Event. Nach § 30 der DGUV Vorschrift 52 ist der Kranführer verpflichtet, bei jedem Arbeitsbeginn die Funktion der Bremsen und der Notendhalteinrichtungen zu prüfen sowie den Kran auf offensichtliche Mängel hin zu beobachten. Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden, muss der Kranbetrieb sofort eingestellt und gemeldet werden.

Der MAB-Vorteil bei DGUV-Prüfungen

Ein reiner Prüfbericht nützt Ihnen wenig, wenn Mängel festgestellt werden und Ihre Anlage danach stillsteht. Da wir unsere Wurzeln im Ersatzteilhandel haben und ein eingespieltes Team aus Elektrikern, Schlossern und Mechatronikern beschäftigen, bieten wir Ihnen das Komplettpaket:

  • Rechtssichere und digitale Protokolle über die moderne Software Foxtag.
  • Präzise Messungen mit High-End-Prüfequipment von Benning.
  • Sofortige Mängelbeseitigung: Kleinere Reparaturen und der Austausch von Verschleißteilen (wie z.B. ABUS- oder DEMAG-Ersatzteilen) erledigen wir auf Wunsch direkt vor Ort.

Ist die jährliche Prüfung Ihrer Krananlagen oder Anschlagmittel wieder fällig? Nehmen Sie unkompliziert Kontakt mit uns auf. Wir sorgen dafür, dass Ihre Anlagen sicher laufen!

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