Arbeitsmedizinische Untersuchung

G-Untersuchungen im Überblick: Welche arbeitsmedizinische Vorsorge für welche Tätigkeit gilt

Viele Arbeitgeber kennen den Begriff G-Untersuchung, wissen aber nicht genau, welche für ihren Betrieb relevant ist. Dabei entscheidet die richtige Zuordnung darüber, ob Mitarbeiter rechtssicher eingesetzt werden können – und ob im Schadensfall der Versicherungsschutz greift.

Was sind G-Untersuchungen überhaupt?

G-Untersuchungen sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, benannt nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (G), die heute unter dem Dach der DGUV weitergeführt werden. Sie prüfen, ob Mitarbeiter gesundheitlich für bestimmte, potenziell belastende Tätigkeiten geeignet sind – und erkennen gesundheitliche Risiken frühzeitig, bevor daraus ernsthafte Schäden entstehen.

Pflichtvorsorge vs. Angebotsvorsorge

Bevor es um einzelne Untersuchungen geht, eine wichtige Unterscheidung: Nicht jede G-Untersuchung ist verpflichtend. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) unterscheidet zwei Kategorien:

Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Ohne sie darf der Mitarbeiter die entsprechende Arbeit nicht aufnehmen. Der Arbeitgeber trägt die Organisationspflicht.

Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber anbieten und ermöglichen – der Mitarbeiter kann sie jedoch ablehnen, ohne dass dies arbeitsrechtliche Konsequenzen hat.

Die wichtigsten G-Untersuchungen für Industriebetriebe

G 25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
Relevant für Staplerfahrer, Kranführer und alle die Flurförderzeuge oder Hebezeuge bedienen. Die Untersuchung prüft unter anderem Seh- und Hörvermögen, Reaktionsfähigkeit, Gleichgewichtssinn und Herz-Kreislauf-Funktion. Wiederholung erfolgt in der Regel alle 3 Jahre, ab dem 50. Lebensjahr jährlich.

G 41 – Arbeiten mit Absturzgefahr
Pflicht für alle die in Höhen über 3 Metern mit Absturzgefährdung arbeiten – etwa auf Gerüsten, Dächern oder bei Kranarbeiten in der Höhe. Untersucht werden Gleichgewichtssinn, Kreislaufstabilität und Schwindelfreiheit. Wer diese Untersuchung nicht hat, darf entsprechende Höhenarbeiten nicht durchführen.

G 26 – Atemschutzgeräte
Erforderlich bei Tätigkeiten mit Atemschutzmasken, etwa in kontaminierten Bereichen oder bei bestimmten Schweißarbeiten. Die Untersuchung ist in drei Gruppen unterteilt, je nach Geräteklasse und körperlicher Belastung durch das Atemschutzgerät.

G 20 – Lärm
Pflicht ab einem Beurteilungspegel von 85 dB(A) – ein Wert, der in Werkstätten und Produktionshallen schnell erreicht wird. Die Untersuchung beinhaltet einen Hörtest zur Früherkennung von Lärmschwerhörigkeit, bevor dauerhafte Schäden entstehen.

G 37 – Bildschirmarbeit
Angebotsvorsorge für Mitarbeiter mit regelmäßiger Bildschirmtätigkeit im Büro. Prüft vor allem die Augen und kann frühzeitig Sehschwächen aufdecken, die durch die Bildschirmarbeit verstärkt werden.

G 24 – Hauterkrankungen
Relevant bei Feuchtarbeit oder Kontakt mit hautbelastenden Stoffen – etwa in der Reinigung, bei bestimmten Produktionsprozessen oder im Umgang mit Reinigungsmitteln und Lösungsmitteln.

G 42 – Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Relevant für Bereiche mit Kontakt zu Bakterien, Viren oder Pilzen, etwa in der Abfallwirtschaft, Abwasserbehandlung oder im Gesundheitswesen.

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Fehlt die erforderliche Pflichtvorsorge, darf der Mitarbeiter die entsprechende Tätigkeit nicht ausüben. Setzt der Arbeitgeber ihn trotzdem ein, drohen nicht nur Bußgelder nach dem Arbeitsschutzgesetz – bei einem Arbeitsunfall kann zudem der Versicherungsschutz infrage stehen, da eine grundlegende Arbeitsschutzpflicht verletzt wurde.

Was wir empfehlen

Die größte Herausforderung in der Praxis ist es, den Überblick zu behalten: welcher Mitarbeiter welche G-Untersuchung wann braucht, und wann die nächste Wiederholung ansteht. Eine systematische Gefährdungsbeurteilung pro Arbeitsplatz ist der erste Schritt – sie zeigt auf, welche Vorsorgeuntersuchungen für die jeweilige Tätigkeit überhaupt erforderlich sind.

MAB Industrieservice unterstützt Sie dabei, die Übersicht über die erforderlichen G-Untersuchungen in Ihrem Betrieb zu behalten und die richtigen Fristen im Blick zu halten – damit Ihre Mitarbeiter rechtssicher eingesetzt sind und im Ernstfall der volle Versicherungsschutz greift.


Haben Sie Fragen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge in Ihrem Betrieb? Sprechen Sie uns an.

📞 0681 958 16 107

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