FAQ – Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Arbeitssicherheit und Prüfpflichten.

Arbeitssicherheit & Recht

Das hängt von der Mitarbeiterzahl ab: Bis 10 Mitarbeiter: Der Inhaber kann die sicherheitstechnische Betreuung selbst übernehmen – vorausgesetzt er hat eine spezielle zweitägige Schulung durch die Berufsgenossenschaft absolviert. Ab 11 Mitarbeitern: Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gesetzlich vorgeschrieben. MAB bietet die sicherheitstechnische Betreuung direkt an – sprechen Sie uns an

MAB & unsere Leistungen

Nein – wir sind für alle da. Ob Großbetrieb, kleines Handwerksunternehmen oder Privatperson: Wer eine Prüfung oder Reparatur braucht, kann uns kontaktieren. Auch das defekte Garagentor, die Elektroprüfung im Pflegeheim oder die Prüfung von Haushaltsgeräten – wir helfen unkompliziert und schnell. Rufen Sie uns einfach an.

Technisch ist eine interne Prüfung möglich – auf den ersten Blick günstiger. Aber die Praxis zeigt ein anderes Bild: Nachteile interner Prüfung: Betriebsblindheit – eigene Mitarbeiter übersehen Mängel die sie täglich sehen Keine Kontinuität – bei Urlaub, Krankheit oder Personalwechsel bleiben Prüfungen liegen Dokumentation oft lückenhaft – im Schadensfall nicht gerichtsfest Haftungsrisiko bleibt beim Unternehmer Versteckte Kosten – Arbeitszeit, Prüfmittel, Schulungen werden unterschätzt Vorteile externer Prüfung durch MAB: Unabhängiger Blick von außen – keine Betriebsblindheit Rechtssichere Dokumentation über Foxtag Feste Prüftermine – nichts wird vergessen Kein Aufwand für den Betrieb Wer wirklich Kosten sparen will, rechnet langfristig – und kommt meist zur externen Lösung.

Prüfpflichten & Fristen

Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel richten sich nach der DGUV Vorschrift 4 und hängen vom Einsatzbereich ab: 6 Monate: Bäder, Schlachthöfe, Gemeinschaftsküchen 12 Monate: Schulen, Werkstätten, Baustellen, Labore, Gebäudereinigung 24 Monate: Bürobetriebe, Pflegestationen und Heime Liegt die Fehlerquote bei der letzten Prüfung unter 2%, kann die Frist auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung verlängert werden. MAB erstellt auf Wunsch einen rechtssicheren Prüfplan für Ihren Betrieb.“

Ja – das ist vielen Betrieben nicht bekannt. Nach DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit DGUV V4 ist eine Fristverlängerung möglich wenn: Bei der letzten Prüfung die Fehlerquote unter 2% lag Die Verlängerung durch eine Elektrofachkraft dokumentiert und begründet wird Die neuen Fristen in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten sind In der Praxis bedeutet das: Wer regelmäßig prüft und gut gewartet ist, kann die Intervalle auf bis zu 4 Jahre verlängern – und spart damit erhebliche Prüfkosten. MAB dokumentiert die Fehlerquoten rechtssicher über Foxtag und erstellt auf Wunsch eine Empfehlung zur Fristverlängerung.

Mehr als die meisten denken: Elektrische Geräte und Anlagen (DGUV V3), Krane und Hebezeuge, Tore und Türen, Regalanlagen, Leitern und Tritte, Gefahrstoffschränke, Feuerlöscher, PSA gegen Absturz – und vieles mehr. Wir machen gerne einen kostenlosen Erstcheck und sagen Ihnen genau was in Ihrem Betrieb geprüft werden muss.

Bei fehlenden oder überfälligen Prüfungen drohen Bußgelder, Betriebsunterbrechungen und im Schadensfall der Verlust des Versicherungsschutzes. Als Geschäftsführer oder Unternehmer haften Sie persönlich – auch mit dem Privatvermögen.

Die meisten Prüfungen sind jährlich vorgeschrieben – je nach Betriebsmittel und Norm kann der Rhythmus variieren. Wir erstellen Ihnen auf Wunsch einen individuellen Prüfplan.

Zuständigkeiten & Qualifikationen

Nicht jeder darf prüfen – das ist gesetzlich klar geregelt: Ortsveränderliche Betriebsmittel: Eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Aufsicht einer Elektrofachkraft Ortsfeste Anlagen und Maschinen: Ausschließlich eine Elektrofachkraft Eine Elektrofachkraft ist eine Person mit elektrotechnischer Ausbildung, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen Gefahren erkennen und vermeiden kann – z.B. Elektriker, Elektrotechniker oder Mechatroniker. Wichtig: Wer unqualifiziert prüft riskiert die Ungültigkeit der Prüfung – und im Schadensfall den Verlust des Versicherungsschutzes. MAB setzt ausschließlich zertifizierte Elektrofachkräfte ein.

Jetzt Termin vereinbaren – wir sind für Sie da!

📞 +49 681 958 16 107 | Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr

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