FAQ – Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Arbeitssicherheit und Prüfpflichten.

Das hängt von der Mitarbeiterzahl ab: Bis 10 Mitarbeiter: Der Inhaber kann die sicherheitstechnische Betreuung selbst übernehmen – vorausgesetzt er hat eine spezielle zweitägige Schulung durch die Berufsgenossenschaft absolviert. Ab 11 Mitarbeitern: Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gesetzlich vorgeschrieben. MAB bietet die sicherheitstechnische Betreuung direkt an – sprechen Sie uns an

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