FAQ – Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Arbeitssicherheit und Prüfpflichten.
Nicht jeder darf prüfen – das ist gesetzlich klar geregelt: Ortsveränderliche Betriebsmittel: Eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Aufsicht einer Elektrofachkraft Ortsfeste Anlagen und Maschinen: Ausschließlich eine Elektrofachkraft Eine Elektrofachkraft ist eine Person mit elektrotechnischer Ausbildung, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen Gefahren erkennen und vermeiden kann – z.B. Elektriker, Elektrotechniker oder Mechatroniker. Wichtig: Wer unqualifiziert prüft riskiert die Ungültigkeit der Prüfung – und im Schadensfall den Verlust des Versicherungsschutzes. MAB setzt ausschließlich zertifizierte Elektrofachkräfte ein.
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