Hoehenhelm

Auf den ersten Blick scheinen alle Schutzhelme gleich – ein harter Hut zum Schutz vor Stößen. Bei Arbeiten in der Höhe trügt dieser Eindruck. Industrieschutzhelm und Kletterhelm folgen unterschiedlichen Normen mit unterschiedlichen Schutzzielen, und die falsche Wahl kann im Ernstfall lebensgefährlich sein.

Zwei Normen, zwei Schutzkonzepte

Industrieschutzhelme nach EN 397 sind in erster Linie dazu bestimmt, den Träger vor fallenden Gegenständen und Kopfverletzungen wie Gehirnverletzungen oder Schädelbrüchen zu schützen. Sie sind für Arbeiten konzipiert, bei denen Gefahr von oben droht, aber kein Sturz aus der Höhe zu erwarten ist.

Kletterhelme nach EN 12492 (auch Bergsteigerhelme genannt) verfolgen ein umfassenderes Schutzkonzept: Sie müssen vertikal, frontal, lateral und auch dorsal stoßgedämpft sein – also von allen Seiten. Das ist entscheidend, denn bei einem Sturz oder Pendelsturz kann der Kopf aus praktisch jeder Richtung auf ein Hindernis treffen.

Der entscheidende Unterschied: Der Kinnriemen

Hier liegt der wichtigste praktische Unterschied. Bei Industrieschutzhelmen muss sich der Kinnriemen bei einer Kraft von 150 bis 250 Newton lösen – das entspricht einer Haltekraft von etwa 15 bis 25 Kilogramm. Diese Konstruktion soll eine Strangulationsgefahr verhindern, etwa wenn sich der Helm an einer Maschine verfängt.

Bei Kletterhelmen ist das Prinzip umgekehrt: Das Kinnband muss eine deutlich höhere Bruchlast aufweisen, um den Helm während eines Sturzes am Kopf zu halten. Ein Industrieschutzhelm würde sich bei einem Sturz also möglicherweise vom Kopf lösen – genau in dem Moment, in dem der Kopfschutz am dringendsten gebraucht wird.

Wann welcher Helm Pflicht ist

Die Faustregel aus der Praxis: Kann ein unkontrollierter Sturz nicht ausgeschlossen werden, muss ein Bergsteigerhelm nach EN 12492 verwendet werden. Ist ein unkontrollierter Sturz dagegen ausgeschlossen – etwa durch redundante Sicherung in der Seilzugangstechnik – kann ein Industrieschutzhelm nach EN 397 ausreichend sein.

Welcher Helmtyp tatsächlich zum Einsatz kommt, wird durch die Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes ermittelt. Pauschale Aussagen sind hier nicht möglich – die konkrete Tätigkeit entscheidet.

Doppelt zertifizierte Helme als Praxislösung

Da viele Betriebe nicht für jede Tätigkeit zwei verschiedene Helmtypen vorhalten möchten, gibt es mittlerweile doppelt zertifizierte Modelle, die sowohl EN 397 als auch EN 12492 erfüllen. Diese Helme verfügen häufig über zwei unterschiedliche Kinnriemensysteme, zwischen denen der Anwender je nach Einsatzsituation wählen kann.

Wichtig dabei: Insbesondere beim kombinierten Einsatz von Kopfschutz und persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz bieten Kletterhelme zusätzliche Vorteile – etwa eine bessere Sicht nach oben, was bei Arbeiten mit Sicherungsseilen über dem Kopf relevant ist.

Warum das kein Detail ist

Bei einem Pendelsturz oder Absturz mit anschließendem Hängen im Gurt kann bereits eine leichte Kopfverletzung zur Bewusstlosigkeit führen. Ein bewusstloser Mitarbeiter im Gurt ist akut durch ein Hängetrauma gefährdet, da er sich nicht mehr selbst helfen oder Hinweise auf seinen Zustand geben kann. Der richtige Helm, der bei einem Sturz tatsächlich am Kopf bleibt, kann hier den entscheidenden Unterschied machen.

Was wir empfehlen

Die Wahl des Kopfschutzes sollte nie nach Verfügbarkeit im Lager erfolgen, sondern nach der tatsächlichen Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Tätigkeit. Bei MAB Industrieservice unterstützen wir Sie dabei, die richtige persönliche Schutzausrüstung für Ihre konkreten Einsatzbereiche zu bestimmen – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur praktischen Umsetzung.


Haben Sie Fragen zur richtigen PSA für Höhenarbeiten in Ihrem Betrieb? Sprechen Sie uns an.

📞 0681 958 16 107

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