In vielen Betrieben stehen Brandschutztüren tagsüber offen – aus gutem Grund, denn ständiges Türenschließen würde den Betriebsablauf erheblich behindern. Möglich macht das die Feststellanlage. Was viele nicht wissen: Diese unscheinbare Technik unterliegt strengen Prüfpflichten, deren Vernachlässigung im Brandfall lebensgefährlich werden kann.
Was eine Feststellanlage eigentlich macht
Eine Feststellanlage ist ein System, das Brandschutztüren im Normalbetrieb offen hält und bei Rauchentwicklung automatisch freigibt, sodass der Türschließer die Tür schließen kann. Ohne diese Technik müssten Brandschutztüren in stark frequentierten Bereichen dauerhaft geschlossen bleiben – was bei vielen Betriebsabläufen kaum praktikabel wäre.
Technisch gibt es dafür unterschiedliche Lösungen. Am bekanntesten ist die klassische Feststellanlage mit Haftmagnet, der die Tür im Normalbetrieb offen hält und bei Auslösung den Haltestrom unterbricht, sodass der Türschließer übernimmt. Daneben kommen zunehmend Freilauftürschließer zum Einsatz, etwa Modelle wie der DORMA TS99 FLR oder vergleichbare Systeme von GEZE. Diese sind direkt in den Türschließer integriert: Die Tür lässt sich frei und ohne Widerstand von Hand öffnen und bleibt in jeder Position stehen, bis ein Brandmelder die Freilauffunktion deaktiviert und der eingebaute Schließmechanismus die Tür automatisch schließt. Der Vorteil gegenüber klassischen Haftmagnet-Systemen: keine zusätzliche Verkabelung an der Wand oder Decke nötig, da die gesamte Technik im Türschließer selbst integriert ist.
Unabhängig vom gewählten System gilt: Erkennt der Rauchmelder eine Rauchentwicklung, wird die Offenhaltung aufgehoben und die Tür schließt sich automatisch in ihre Schutzposition.
Warum das so streng geregelt ist
Brandschutztüren erfüllen ihren Zweck nur, wenn sie sich im Brandfall zuverlässig selbsttätig schließen. Genau hier liegt das Risiko der Komfortfunktion: Löst die Feststellanlage nicht korrekt aus, bleibt die Tür offen – und Flammen sowie Rauch können sich ungehindert in benachbarte Gebäudebereiche ausbreiten. Das gefährdet nicht nur Sachwerte, sondern vor allem Fluchtwege und damit Menschenleben.
Deshalb gilt: Das manuelle Blockieren von Brandschutztüren mit Keilen, Haken oder anderen behelfsmäßigen Hilfsmitteln ist nicht nur gefährlich, sondern auch ausdrücklich verboten. Ein solches Vorgehen ist nach Paragraf 145 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs sogar strafbar, da es sich um die vorsätzliche Außerfunktionssetzung sicherheitsrelevanter Einrichtungen handelt.
Die Prüfintervalle im Detail
Die zentrale Norm für Feststellanlagen ist die DIN 14677, ergänzt durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.7) und Richtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik. Die Prüfungen gliedern sich in zwei Ebenen:
Funktionsprüfung: Eine eingewiesene Person muss die Feststellanlage zunächst monatlich auf korrekte Funktion prüfen. Wurden bei dieser monatlichen Prüfung ein Jahr lang keine Mängel festgestellt, kann auf eine vierteljährliche Prüfung umgestellt werden.
Jährliche Wartung: Unabhängig von der Funktionsprüfung muss mindestens einmal jährlich eine vollständige Wartung durch eine zertifizierte Fachkraft für Feststellanlagen erfolgen. Diese prüft das Zusammenwirken aller Komponenten – Rauchmelder, Haftmagnete, Auslösevorrichtungen und Energieversorgung.
Wichtig: Diese Prüfung darf nicht durch den Hausmeister oder andere nicht qualifizierte Personen erfolgen. Nur Personen mit entsprechender Berufsausbildung im Bereich Elektrotechnik oder Brandschutz und spezieller Schulung dürfen die jährliche Wartung durchführen.
Wann zusätzlich geprüft werden muss
Auch außerhalb der regulären Intervalle kann eine erneute Prüfung erforderlich werden – etwa nach baulichen Veränderungen im Bereich der Brandschutztür. Renovierungsarbeiten, Malerarbeiten oder Umbauten in der Nähe der Feststellanlage können die Funktion von Sensoren oder Haftmagneten beeinträchtigen, auch wenn das von außen nicht erkennbar ist. Bereits geringfügige Veränderungen wie Staub oder Farbanstriche können im Ernstfall dazu führen, dass die Anlage nicht auslöst.
Wer haftet bei Versäumnissen
Die Verantwortung für Betrieb, Wartung und Prüfung liegt eindeutig beim Betreiber des Gebäudes. Bei vermieteten Gewerbeflächen geht diese Pflicht in der Regel vertraglich auf den Mieter über. Wird im Schadensfall nachgewiesen, dass eine fehlende oder mangelhafte Wartung zum Versagen der Anlage beigetragen hat, drohen dem Betreiber sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen.
Was wir empfehlen
Feststellanlagen gehören zu den Sicherheitseinrichtungen, die im Alltag kaum auffallen – bis sie im Ernstfall gebraucht werden. Eine lückenlose Dokumentation der Prüfungen und Wartungen schützt dabei nicht nur im Brandfall, sondern auch rechtlich im Streitfall.
MAB Industrieservice unterstützt Sie bei der fachgerechten Prüfung und Wartung Ihrer Feststellanlagen, Brandschutztüren und -tore – termingerecht und rechtssicher dokumentiert.
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