Leiterpruefung

Kaum ein Arbeitsmittel wird so selbstverständlich genutzt wie die Leiter – und kaum eines wird in Sachen Prüfpflicht so häufig übersehen. Während Krane oder elektrische Anlagen routinemäßig geprüft werden, fristen Leitern und Tritte in vielen Betrieben ein Schattendasein. Dabei zeigt die Unfallstatistik ein anderes Bild: Jährlich ereignen sich rund 20.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle mit Leitern.

Warum auch die „einfache“ Leiter prüfpflichtig ist

Leitern und Tritte zählen rechtlich als Arbeitsmittel – und für Arbeitsmittel gilt die Betriebssicherheitsverordnung. Sie verpflichtet jeden Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass eine befähigte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Konkretisiert wird diese Pflicht durch die DGUV Information 208-016, die Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten.

Die meisten Unfälle entstehen zwar durch falsches Verhalten auf der Leiter selbst – doch auch technische Mängel wie Bruchstellen, beschädigte Scharniere oder fehlende rutschfeste Leiterfüße sind ein erhebliches Risiko, das durch regelmäßige Prüfung frühzeitig erkannt werden kann.

Zwei Prüfebenen: täglich und jährlich

In der Praxis gibt es zwei klar zu unterscheidende Prüfebenen:

Die Sichtprüfung vor jeder Nutzung ist Aufgabe jedes einzelnen Beschäftigten. Vor dem Besteigen muss die Leiter auf augenscheinliche Mängel kontrolliert werden – etwa lose Sprossen, sichtbare Risse oder beschädigte Leiterfüße. Diese Eigenkontrolle ersetzt keine fachliche Prüfung, ist aber unverzichtbar für die Unfallvermeidung im Alltag.

Die wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person muss spätestens alle 12 Monate erfolgen. Diese Prüfung umfasst sowohl eine Sicht- als auch eine Funktionsprüfung und muss von einer Person durchgeführt werden, die durch Ausbildung, Erfahrung und Kenntnis der einschlägigen Vorschriften dazu befähigt ist. Das genaue Intervall richtet sich nach den Betriebsverhältnissen: Bei täglicher, intensiver Nutzung kann eine Verkürzung auf vierteljährliche Prüfungen sinnvoll sein, festgelegt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.

Wer darf eine Leiter prüfen?

Hier herrscht ein häufiges Missverständnis: Nicht jeder Mitarbeiter darf die wiederkehrende Prüfung durchführen. Eine Eigenkontrolle durch unqualifizierte Personen ist nicht nur unzulässig, sondern gilt im Schadensfall sogar als grob fahrlässig. Die befähigte Person muss über nachweisbare Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen, etwa durch entsprechende Schulungen.

Hat ein Betrieb keine eigene befähigte Person, kann die Prüfung extern beauftragt werden. Das Ergebnis muss in jedem Fall dokumentiert und die geprüfte Leiter mit einer Prüfplakette versehen werden.

Was bei Mängeln passiert

Stellt die befähigte Person bei der Prüfung einen Mangel fest, ist die Konsequenz eindeutig: Die Leiter oder der Tritt darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden. Typische Mängel sind Verformungen, Korrosion, beschädigte Sprossen, defekte Spreizsicherungen oder fehlende beziehungsweise abgenutzte Anti-Rutsch-Elemente an den Leiterfüßen.

Was eine fehlende Prüfung kostet

Eine ungeprüfte oder mangelhaft geprüfte Leiter ist nicht nur ein Sicherheitsrisiko, sondern auch ein konkretes wirtschaftliches Risiko für den Betrieb. Verstößt ein Unternehmen gegen die Prüfpflicht, drohen nicht nur Bußgelder. Im Schadensfall kann die Versicherung sogar die Auszahlung der Versicherungssumme verweigern, wenn nachgewiesen wird, dass die eingesetzten Leitern und Tritte nicht ordnungsgemäß geprüft waren.

Was wir empfehlen

Leitern und Tritte gehören zu den am häufigsten genutzten, aber am seltensten dokumentierten Arbeitsmitteln im Betrieb. Eine systematische, jährliche Prüfung mit lückenloser Dokumentation schließt diese Lücke – und schützt gleichzeitig Mitarbeiter und Versicherungsschutz.

MAB Industrieservice übernimmt die fachgerechte Prüfung Ihrer Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016, inklusive vollständiger Dokumentation und Prüfplakette.


Wann wurden Ihre Leitern zuletzt geprüft? Sprechen Sie uns an, wir kümmern uns um die rechtssichere Prüfung.

📞 0681 958 16 107

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