Sicherheitsfachkraft

Eine der häufigsten Fragen, die uns Unternehmer im Saarland stellen: Brauche ich wirklich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, oder kann ich das als Inhaber selbst übernehmen? Die Antwort hängt maßgeblich von der Betriebsgröße ab – und seit Januar 2026 gelten dafür neue, großzügigere Grenzen.

Die gesetzliche Pflicht gilt ab dem ersten Mitarbeiter

Zunächst die klare Ausgangslage: Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und konkretisiert durch die DGUV Vorschrift 2 ist bereits ab dem ersten Beschäftigten ein Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtend zu bestellen. Es gibt hier keine Ausnahme für Kleinstbetriebe – nur unterschiedliche Betreuungsmodelle, je nach Betriebsgröße und organisatorischen Voraussetzungen.

Drei Wege zur sicherheitstechnischen Betreuung

Regelbetreuung mit interner oder externer Fachkraft: Der klassische Weg, bei dem ein Betrieb entweder eine eigene SiFa beschäftigt oder einen externen Dienstleister beauftragt. Für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten ist dieses Modell mit festen Einsatzzeiten pro Mitarbeiter verpflichtend.

Vereinfachte Regelbetreuung für Kleinbetriebe: Seit der Reform zum 1. Januar 2026 gilt diese vereinfachte Form für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten – zuvor lag die Grenze bei nur 10. Hier entfallen feste Einsatzstunden zugunsten einer Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und einer daran anschließenden anlassbezogenen Betreuung.

Das Unternehmermodell – die Alternative für Inhaber: Hier liegt die Antwort auf die eingangs gestellte Frage. Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können sich für das sogenannte Unternehmermodell entscheiden. Dabei übernimmt der Unternehmer, die Unternehmerin, die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer selbst einen wesentlichen Teil der SiFa-Aufgaben – vorausgesetzt, eine entsprechende Qualifizierung wurde erfolgreich absolviert.

Wie die Qualifizierung zum Unternehmermodell abläuft

Am Beispiel der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) lässt sich der Ablauf konkret nachvollziehen. Die Ausbildung gliedert sich in fünf Schritte:

Zunächst erfolgen zwei Seminartage als Ausbildungsstufe 1 und 2, danach folgt ein praktisches Element: die eigenständige Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung im eigenen Betrieb. Anschließend findet ein Abschlussgespräch mit Beratung durch einen Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft statt, bevor das Zertifikat „Alternative Betreuung“ ausgestellt wird. Der gesamte Zeitrahmen von Beginn bis Abschluss beträgt maximal zwei Jahre.

Wichtig: Das Zertifikat ist nicht unbegrenzt gültig. Zum Erhalt ist eine regelmäßige Fortbildung im Abstand von höchstens fünf Jahren erforderlich – etwa zu Themen wie Gefährdungsbeurteilung oder branchenspezifischen Schwerpunkten.

Die Voraussetzungen im Überblick

Für das Unternehmermodell gelten drei klare Bedingungen: Der Betrieb darf maximal 50 Beschäftigte haben, die teilnehmende Person muss als Unternehmer, Unternehmerin, Geschäftsführerin oder Geschäftsführer unmittelbar in das operative Betriebsgeschehen eingebunden sein, und die Ausbildung muss persönlich absolviert werden – eine Delegation an Dritte ist nicht möglich.

Was das Unternehmermodell konkret bringt

Der größte Vorteil liegt auf der Hand: Ein externer Betriebsarzt oder eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit müssen nicht regelmäßig beschäftigt oder beauftragt werden. Stattdessen kann Beratungsleistung gezielt und bedarfsgerecht angefordert werden, wenn ein konkreter Anlass es erfordert – etwa bei der Einführung neuer Maschinen oder nach einem meldepflichtigen Arbeitsunfall.

Für viele kleinere Industriebetriebe ist das eine spürbare Kostenersparnis: Stundensätze für externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit liegen je nach Qualifikation typischerweise zwischen 50 und 150 Euro, externe Betriebsärzte zwischen 120 und 170 Euro pro Stunde.

Wo die Grenzen des Unternehmermodells liegen

Trotz aller Eigenverantwortung bleibt eine Bestellung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit auch im Unternehmermodell formal erforderlich – sie werden lediglich anlassbezogen statt regelmäßig eingebunden. Bei besonderen Anlässen, etwa der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder gefährlichen Tätigkeiten, besteht weiterhin die Pflicht, sich fachlich beraten zu lassen.

Was wir empfehlen

Ob das Unternehmermodell für Ihren Betrieb die richtige Wahl ist, hängt von mehreren Faktoren ab: der tatsächlichen Beschäftigtenzahl, dem Gefährdungspotenzial Ihrer Branche und nicht zuletzt davon, ob als Inhaber die zeitlichen Kapazitäten für die Qualifizierung und die laufende Eigenverantwortung vorhanden sind. Für viele kleinere Industriebetriebe im Saarland mit überschaubarer Mitarbeiterzahl kann es eine sinnvolle und kosteneffiziente Alternative zur klassischen Regelbetreuung sein.

MAB Industrieservice unterstützt Sie unabhängig vom gewählten Betreuungsmodell bei der praktischen Umsetzung Ihrer Arbeitsschutzpflichten – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur technischen Prüfung Ihrer Arbeitsmittel.


Unsicher, welches Betreuungsmodell zu Ihrem Betrieb passt? Sprechen Sie uns an.

📞 0681 958 16 107

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