Arbeiter bei Hitze

Mit den ersten heißen Sommertagen rückt ein Thema in den Fokus, das in der Gefährdungsbeurteilung vieler Betriebe noch zu wenig Beachtung findet: der Schutz der Beschäftigten vor Hitzebelastung am Arbeitsplatz. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 gibt hierfür einen klaren Stufenplan vor.

Vier Temperaturstufen, vier Handlungsebenen

Die ASR A3.5 unterscheidet bei der sommerlichen Höchsttemperatur im Arbeitsraum vier Bewertungsstufen, die jeweils unterschiedliche Maßnahmen erfordern:

Bis 26 °C gilt als normaler Bereich – hier reicht es, die Lüftung sicherzustellen, für ausreichend Trinkmöglichkeiten zu sorgen und den Arbeitsbereich im Blick zu behalten.

Über 26 °C sollen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden: regelmäßige Trinkpausen, elektrolythaltige Getränke und eine Reduzierung der körperlichen Belastung.

Über 30 °C müssen wirksame Maßnahmen umgesetzt werden – etwa eine Begrenzung der Arbeitszeit in der Hitze, die Verlagerung von Tätigkeiten in kühlere Tageszeiten oder technische Maßnahmen wie verstärkte Lüftung und Kühlung.

Über 35 °C ist der Raum ohne spezifische Schutzmaßnahmen nach einem eigenen Hitzearbeit-Programm nicht mehr als Arbeitsraum geeignet – hier ist eine aktualisierte Gefährdungsbeurteilung sowie eine Freigabe durch die Verantwortlichen zwingend erforderlich.

Frühwarnzeichen erkennen, bevor es kritisch wird

Starker Durst, starkes Schwitzen, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Müdigkeit und Muskelkrämpfe sind erste Warnsignale einer beginnenden Überhitzung. Werden diese ignoriert, können sich kritische Symptome entwickeln: Schwindel, Übelkeit, Herzrasen, Verwirrtheit, heiße und trockene Haut sowie Bewusstseinsstörungen. Diese kritischen Symptome können auf einen Hitzschlag hindeuten – hier ist sofortiges Handeln gefragt.

Notfallplan bei Verdacht auf Hitzschlag

Bei kritischen Symptomen gilt ein klarer Ablauf: Arbeit sofort einstellen, die betroffene Person aus dem Gefahrenbereich bringen, gegebenenfalls Schutzanzug und Atemschutz entfernen, in einen kühlen Bereich bringen und den Oberkörper erhöht lagern, den Körper mit feuchten Tüchern kühlen, bei Bewusstsein in kleinen Schlucken trinken lassen, und den Zustand kontinuierlich überwachen. Bei Bewusstlosigkeit, Verwirrtheit, Krampfanfällen, Atemproblemen oder Verdacht auf Hitzschlag gilt: sofort den Notruf 112 wählen.

Vorsorge bei extremer Hitzebelastung

Bei Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung kann eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge erforderlich sein. Die frühere Vorsorge G30 „Hitzearbeit“ wird heute im Rahmen der ArbMedVV sowie der AMR 13.1 „Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung“ umgesetzt.

Was wir empfehlen

Hitzeschutz ist Teil der Arbeitssicherheit und gehört in jede Gefährdungsbeurteilung, sobald saisonal hohe Temperaturen zu erwarten sind. Wichtig dabei: Die Bewertung bezieht sich auf die Lufttemperatur im Arbeitsraum – weitere Faktoren wie Luftfeuchtigkeit, körperliche Belastung und Schutzkleidung müssen zusätzlich in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.


Fragen zur Gefährdungsbeurteilung bei Hitzearbeit in Ihrem Betrieb? Sprechen Sie uns an.

📞 0681 958 16 107

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