Wer ein Eigenheim besitzt, freut sich über den Komfort eines elektrischen Garagentors. Ein Knopfdruck genügt, und das schwere Tor öffnet sich wie von Zauberhand. Was die wenigsten Privatpersonen wissen: Unter bestimmten Umständen greift auch hier der Gesetzgeber gnadenlos durch und verlangt eine regelmäßige, professionelle Sicherheitsprüfung. Das ist immer dann der Fall, wenn in Ihrem Haushalt Angestellte beschäftigt sind.
Ob Reinigungskraft, Gärtner, Babysitter oder Pflegekraft – sobald Sie Personal für Arbeiten rund um Ihr Haus bezahlen, werden Sie rechtlich zum Arbeitgeber. Und damit ändert sich die Rechtslage für Ihre Haustechnik fundamental.
Die Arbeitsstättenregel (ASR A1.7) im privaten Umfeld
Im gewerblichen Bereich ist die Sache klar: Kraftbetriebene Türen und Tore müssen laut der Arbeitsstättenregel ASR A1.7 mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen überprüft werden. Doch das Gesetz unterscheidet nicht zwischen einer Industriehalle und einem Privathaus, sobald dort jemand beruflich tätig ist.
Nutzt Ihre Haushaltshilfe das Garagentor, um den Staubsauger hineinzutragen, oder parkt der Gärtner dort seine Geräte, wird die Garage zur Arbeitsstätte. Als Eigentümer und Arbeitgeber stehen Sie ab diesem Moment in der Pflicht, für ein absolut sicheres Arbeitsumfeld zu sorgen. Das elektrische Garagentor fällt damit automatisch in die jährliche Prüfpflicht.
Das unterschätzte Risiko: Was passiert im Schadensfall?
Elektrische Tore bewegen enorme Kräfte. Wenn die Schließkraftbegrenzung versagt, der Einklemmschutz defekt ist oder eine Feder reißt, kann es zu schweren Unfällen kommen. Haben Sie als Hauseigentümer keine regelmäßige Prüfung nachgewiesen, drohen erhebliche Konsequenzen:
- Haftung mit dem Privatvermögen: Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) kann Sie bei Fahrlässigkeit in Regress nehmen, wenn sich eine Angestellte am ungeprüften Tor verletzt.
- Verlust des Versicherungsschutzes: Viele private Gebäude- und Haftpflichtversicherungen verweigern die Regulierung, wenn gesetzliche Prüfpflichten vernachlässigt wurden.
Was wird bei der Torprüfung genau gemacht?
Bei der jährlichen Überprüfung geht es nicht nur darum, ob das Tor „hoch und runter fährt“. Unsere zertifizierten Techniker prüfen unter anderem:
- Die Funktion aller Sicherheitseinrichtungen (Lichtschranken, Schaltleisten).
- Die Einhaltung der maximal zulässigen Schließkräfte mit speziellen elektronischen Messgeräten.
- Den Zustand von Tragmitteln, Federn, Seilen und Schienen, um plötzliche Abstürze zu verhindern.
Rechtssicherheit schafft Ruhe: Nach der erfolgreichen Prüfung erhalten Sie ein rechtssicheres Prüfprotokoll und eine Prüfplakette. Damit sind Sie im Ernstfall gegenüber allen Versicherungen und Behörden lückenlos abgesichert.
Haben Sie Angestellte in Ihrem Privathaus im Saarland und möchten Ihr elektrisches Garagentor auf den Prüfstand stellen? Kontaktieren Sie MAB Industrieservice für eine schnelle und unkomplizierte Überprüfung!